Eigentümer
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Rechungsprüfungsprotokoll
Der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, Rechnungslegungen und Kostenanschläge sollen, bevor über sie die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, vom Verwaltungsbeirat geprüft und mit dessen Stellungnahme versehen werden". (§ 29 Absatz 3 WEG).
Jeder Verwalter sollte Wert auf eine Rechnungsprüfung legen, denn eine Prüfung ohne Beanstandungen ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwaltung.
Auf der folgenden Seite haben wir ein Beispiel für ein Rechnungsprüfungsprotokoll einer uns anvertrauten Liegenschaft zur Ansicht mit angefügt.